Oberverwaltungsgericht hebt Beschlusssperre für Bezirksversammlung Nord auf
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat in einem bereits am 05.03.2015 erfolgten, aber jetzt erst zugestellten Beschluss die Beschlusssperre für die Bezirksversammlung Nord für die Abstimmung über den Bebauungsplan „Pergolenviertel“ aufgehoben.
Der Beschluss ist veröffentlicht auf der Webseite des OVG, dort unter diesem Link.
Unser Bürgerbegehren, für das wir 2013 ca. 10.000 Unterschriften in Hamburg-Nord gesammelt hatten, wurde für unzulässig erklärt. Der Hamburger Senat kann jetzt jedes bezirkliche Bürgerbegehren, das ihm nicht genehm ist, durch eine einfache Senatsanweisung aushebeln. Er braucht nicht mehr zu evozieren.
Dies ist ein großer Rückschritt nicht nur für uns, sondern auch für alle Bemühungen um mehr Demokratie. Denn eigentlich wollten wir nur, dass in dem Streit über das geplante „Pergolenviertel“ die Menschen im Bezirk Nord selbst entscheiden können, ob sie diese Bebauung wollen oder nicht. Das OVG hat sich gegen dieses bisschen Demokratie ausgesprochen.
Im Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetztes heißt es „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“. Ja, was macht man, wenn diese Abstimmungen nicht gewollt sind?
Die Bezirksversammlung Nord hat am 19.03.2015 den Bebauungsplan abgestimmt. Gegenstimmen kamen von den Piraten und den Linken.
18.03.2015 13:25 von Eden für Jeden