Debatte: Manipulation bei der Bezirksversammlungswahl 2014?

Götz von Grone von der Initiative WIR-sind-Eppendorf sowie der Mietergruppe Heyn-/Hegestraße stellte vor Kurzem einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Bürgerschaftskanzlei und Landeswahlamt wegen der Werbekampagne „Du-bist-entscheidend“.

Dort werden in bewusster Verdrehung der Rechtslage die Bezirksversammlungen als „Parlamente“ bezeichnet. Laut Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht zur Freiheit der Wahl ist das ein nicht statthafter amtlicher Eingriff in die „Integrität des Willensbildungsprozesses des Wahlbürger“.

Trotz der Eilbedürftigkeit des Antrags wegen des nahen Wahltermins gibt es noch keine Antwort von Seiten des Gerichts (Stand 9.5.2014). Das Nordnetz Hamburg hält auf dem Laufenden.

Update (10.5.14): Das Gericht hat dem Eilantrag nun statt gegeben und die Stadt zu Stellungenahmen aufgefordert. Hier der Wortlaut der aktuellen Presseerklärung.

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Ein Kommentar

  • Die Wahrheit!

    14.05.14, 08:51BEZIRKSWAHLEN AM 25. MAI Gericht lehnt Vorwurf der Wählertäuschung in Hamburg ab
    Ein Mieter aus der Eppendorfer Hegestraße hatte wegen der Bezeichnung der Bezirksversammlungen in Wahlbroschüren als „Parlamente vor Ort“ geklagt. Bürgerschafts-Präsidentin Veit verteidigt Sprachregelung.
    Hamburg. Die Bürgerschaft darf in einer Informationsbroschüre zu den Wahlen am 25. Mai die Bezirksversammlungen als „Parlamente vor Ort“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf einstweilige Anordnung eines Verbots als vermutlich „unzulässig, in jedem Fall aber unbegründet“ zurückgewiesen.
    Geklagt hatte Götz von Grone von der Mietergruppe Hayn-/Hegestraße in Eppendorf, der die Bezeichnung „Parlament“ für die Gremien, die formal Verwaltungsausschüsse sind, als Wählertäuschung und Einschränkung der Wahlfreiheit ansieht.

    Das Verwaltungsgericht weist den Bezirksversammlungen nun „parlamentsähnliche Züge“ zu, im Übrigen seien die Worte „Parlament vor Ort“ in Anführungszeichen gesetzt worden und dienten somit der Veranschaulichung. „Solch eine Kampagne braucht klare Botschaften, und das hat uns das Verwaltungsgericht bestätigt“, sagte Bürgerschafts-Präsidentin Carola Veit (SPD).

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