Auf dieser Seite finden sich gemeinsame Positionen aller Initiativen im Nordnetz Hamburg.
Bürgerbeteiligung oder Planungsfeudalismus in Hamburg?
Im Wahlkampf wird Bürgerbeteiligung gerne propagiert und u.a. als „frühzeitig“ bezeichnet. Aktuell findet diese so in Hamburg jedoch nicht statt. Bürgerbeteiligung ist für die Verwaltung und die meisten Parteien eine Anhörung der BürgerInnen nach der Erstellung eines Planungsentwurfs durch die Verwaltung. Das Nordnetz Hamburg kritisiert diese Auffassung und dieses Vorgehen, da sie die verfassungsmäßigen Rechte der BürgerInnen auf die Gestaltung ihres Lebensumfelds unangemessen einschränkt. Senat und Bürgerschaft verstoßen nicht nur gegen den allgemeinen Auftrag des Grundgesetzes, sondern hebeln wiederholt und systematisch die verfassungsmäßig geregelten Bestimmungen über Bürger- und Volksentscheide aus. Das ist der Fall, wenn der Senat beispielsweise Bürgerentscheide zu Bauplanungen in den Bezirken evoziert oder die dortige Verwaltung direkt anweist, auf bestimmte Art und Weise zu planen. Evokation und direkte Senatsanweisungen widersprechen auch dem Subsidiaritätsprinzip, nach dem eine Planung immer auf der nach Möglichkeit niedrigsten Ebene erfolgen soll.
So liefern beispielsweise die Landesbehörden Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in fast allen Fällen erst einen Entwurf für eine Verkehrsplanung – siehe Thema Papenhuder Straße, Mühlenkamp oder Langenhorner Chaussee – bevor die Menschen in den Quartieren über die Planung unterrichtet werden. Auch bei Bebauungsplanungen im Bezirk wird in allen Fällen erst von der Verwaltung eine Planung entworfen und damit festgelegt, ob und wie gebaut werden soll, bevor die BürgerInnen das erste Mal informiert werden. Es gilt das Motto des Wilden Westens: Erst schießen, dann fragen. Die Interessen der BürgerInnen werden hierbei missachtet.
Eine Beteiligung auf Augenhöhe findet bei einer solchen Vorgehensweise nicht statt. Berechtigte Wünsche und Anliegen der BürgerInnen in den Anhörungen per Brief oder während der spärlichen Präsentationsveranstaltungen werden von den Experten der Verwaltung meist unter Verweis auf die Rechtslage selbst zum kleinsten Zugeständnis oder Kompromiss abgebügelt. Es ist kein Wunder, wenn viele BürgerInnen im weiteren Verlauf der Prozesse sehr vehement versuchen auf die Planungen im Rahmen der Anhörungen oder in Form von Bürgerinitiativen und Bürger-/Volksbegehren Einfluss zu nehmen.
Wir fordern daher in einem ersten Schritt bei allen Verkehrs- und Bebauungsplanungen eine erste Bürgerbeteiligung zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine konkreten Planungen existieren! Dies gilt bei Bebauungsplanungen gerade auch bei sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, bei denen neues Baurecht auf Grund der Interessen eines oder mehrerer Unternehmen geschaffen werden soll. Für uns können nur dann zufriedenstellende Planungen entstehen, wenn alle Menschen die reelle Chance haben in einem gemeinschaftlichen Planungsprozess mit der Verwaltung und ggf. der Politik als Vermittler ihre Forderungen, Wünsche und Anregungen unterzubringen. Dies lässt sich beispielsweise mit einer allen Interessierten offen stehenden Planungswerkstatt realisieren, in die alle BürgerInnen auch aus dem weiteren Umkreis einbezogen werden. Postalische Einladungen hierzu sollen an alle Menschen im und angrenzend am Planungsgebiet gehen.
Weiterhin fordern wir, dass die Verwaltung nach Information und auf Grundlage der Gespräche mit den BürgerInnen mindestens zwei abweichende Alternativen zu ihrer konkreten Vorstellung ausarbeitet und alle Alternativen gleichberechtigt präsentiert. In Bürgerbeteiligungsverfahren soll dann die beste Alternative ermittelt werden. Auch hier soll sich das Verfahren ergebnisoffen präsentieren, d.h. alle Vorschläge sollen veränderbar sein.
Fragmentierung der Bebauungsplanverfahren aufheben!
Bebauungsplanungen umfassen in fast allen Fällen nur das direkt von den angestrebten Änderungen betroffene Plangelände bestehend aus (meist) mehreren Flurstücken. Schon direkt an das Plangelände angrenzende Flurstücke werden weder betrachtet noch berücksichtigt. Ein Beispiel ist Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu einer Gewerbeplanung. So müsste sich beispielsweise die Fassadengestaltung der Gebäude auf dem Plangelände der benachbarten Wohnbebauung unterordnen. Dies wird aber oft nicht betrachtet. Auch das über die benachbarte Bebauung hinaus gehende Umfeld wird oftmals nur noch in Form statistischer Werte erwähnt.
Bebauungsplanungen müssen das weitere Umfeld in die Planungen einbeziehen, da nur hiermit gesichert ist, dass die BürgerInnen in den Quartieren auch an den Veränderungen ihres unmittelbaren Lebensumfelds beteiligt werden. Mit einer Fragmentierung der Bauvorhaben auf viele kleine Bebauungsplanverfahren ist eine Gesamtsicht nicht mehr möglich. Zusammenhang und Tragweite der zahlreichen „kleinen“ Änderungen sind so nicht mehr nachvollziehbar.
Wir fordern daher die genaue Betrachtung auch des weiteren Umfelds der entsprechenden Plangelände und die Aufnahme derselben in das Bebauungsplanverfahren. Darüber hinaus sollen sich Bebauungsplanverfahren vorrangig auf Flächen und nicht auf konkrete Flurstücke beziehen. Konsequent ist daher auch unsere Forderung, dass vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren abgeschafft bzw. nicht mehr durchgeführt werden sollen, da sie schon eine sehr konkrete Bebauung des Geländes auch an Hand der Flurstücke vorgeben. Konkrete Bauvorhaben sollen sich wieder auf die ursprünglich vorgesehene Form von Bauanträgen bei der Verwaltung beschränken, nachdem im übergeordneten Bebauungsplanverfahren das grundsätzliche Baurecht (gemeinsam mit der Bevölkerung in Bürgerbeteiligungsverfahren) festgelegt worden ist.
Weitere Einschränkungen der Bürgerbeteiligung durch Flüchtlingssituation
Mit der im Herbst 2015 durchgeführten Veränderung des Bundesbaugesetzes und der Neufassung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung (SOG) in Hamburg im Rahmen der Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen sind auch die letzten Reste von Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben außer Kraft gesetzt. Gegen diese Einschränkungen haben BürgerInnen und Bürgerinitiativen in verschiedenen Stadtteilen Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Einer solchen Klage ist bereits stattgegeben. Gesprächsangebote der BürgerInnen/Initiativen und alternative Vorschläge zur Nutzung verschiedener kleinerer Flächen wurden von Bezirksamt abgelehnt. Um weiteren rechtlichen Schritten aus dem Wege zu gehen, wird jetzt im Bezirk Hamburg-Nord im Eilverfahren eine Änderung des Bebauungsplans des betreffenden Gebiets in Klein Borstel betrieben.
Öffentlich einsehbare Vorhabenliste zu Bauvorhaben
Dem Nordnetz Hamburg ist es wichtig, dass alle Menschen sofort nach Identifizierung einer bebaubaren Fläche oder der Feststellung von Handlungsbedarfen in der Infrastruktur – also deutlich vor Aufstellung der Bebauungsplänen oder Konkretisierung der Verkehrsplanung – rechtzeitig und umfassend beteiligt werden. Wir fordern zur Verwirklichung dieses Anspruchs eine öffentlich einsehbare ständig aktualisierte Vorhabenliste sämtlicher Bauvorhaben – als Grundlage für Meinungsbildungsprozesse unter Einbindung aller Menschen im Bezirk.
Angesichts der Initiativen zur weltweiten Vorbereitung auf den G20-Gipfel steht es Hamburg gut zu Gesicht, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen. Es genügt nicht publikumswirksam Forderungen aufzustellen oder der global vernetzten Welt gute Ratschläge zu erteilen, wenn nicht auch sofort vor Ort in Hamburg-Nord gehandelt wird.