Götz von Grone von der Initiative WIR-sind-Eppendorf sowie der Mietergruppe Heyn-/Hegestraße stellte vor Kurzem einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Bürgerschaftskanzlei und Landeswahlamt wegen der Werbekampagne „Du-bist-entscheidend“.
Dort werden in bewusster Verdrehung der Rechtslage die Bezirksversammlungen als „Parlamente“ bezeichnet. Laut Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht zur Freiheit der Wahl ist das ein nicht statthafter amtlicher Eingriff in die „Integrität des Willensbildungsprozesses des Wahlbürger“.
Trotz der Eilbedürftigkeit des Antrags wegen des nahen Wahltermins gibt es noch keine Antwort von Seiten des Gerichts (Stand 9.5.2014). Das Nordnetz Hamburg hält auf dem Laufenden.
Update (10.5.14): Das Gericht hat dem Eilantrag nun statt gegeben und die Stadt zu Stellungenahmen aufgefordert. Hier der Wortlaut der aktuellen Presseerklärung.
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